Kinderkrisen-

einrichtung

Unser Angebot

Die Einrichtung ist täglich rund um die Uhr geöffnet.

  • Sofortige Inobhutnahme von Kindern im Alter von 0 – 8 Jahren und ggf. älteren Geschwisterkindern in Krisensituationen
  • Möglichkeit der gemeinsamen Unterbringung von Müttern und Kindern
  • Betreuung der Kinder in einem geschützten Rahmen und Organisation eines kindgerechten Lebensalltags in einem modernen Einfamilienhaus mit Garten
  • Kurzfristige Perspektivklärung

Gesetzliche Grundlagen

  • Die Inobhutnahme erfolgt auf der Grundlage des § 42 SGB VIII oder § 42 in Verbindung mit § 34 SGB VIII
  • Bei gemeinsamer Aufnahme von Mutter und Kind ggf. in Verbindung mit §19 SGB VIII

Fachteam

  • Die Betreuung der Kinder erfolgt durch erfahrene pädagogische Fachkräfte.
  • Vier Erzieherinnen sowie eine zur Kinderschutzfachkraft ausgebildete Sozialpädagogin bilden den festen Betreuungsrahmen, der bei Bedarf durch zusätzliche Fachkräfte erweitert wird.
  • Eine pädagogische Leiterin koodiniert die Arbeit des Fachteams.

Standorte

  • Unter der Trägerschaft der SHBB besteht eine Kinderkrise in Groß Glienicke/ Potsdam und eine Kinderkrise in Dabendorf/ Zossen.

Betreuungsanfragen

Betreuungsanfragen sowie weitere auftretende Fragen zum Thema Kinderkriseneinrichtung richten Sie bitte an unsere Hauptgeschäftsstelle Schwielowsee.

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